Fortbildung zur "Führungskraft Handel" nicht mehr Teil der Erstausbildung

15.11.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: . 15 November 2017
Aktenzeichen: XI B 57/17

NV: Eine Fortbildung zur "Führungskraft Handel" ist nicht mehr Teil einer einheitlichen Erstausbildung, wenn zwischen dem angeblichen vorherigen Ausbildungsabschnitt und der Fortbildung ein Zeitraum von zwei Jahren liegt.

Urteil vom 29. August

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