Gerichtskosten können schon dann angefordert werden, wenn das Verfahren wegen Einlegung der Revision noch nicht abgeschlossen ist

29.10.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Die Besonderheit der Entscheidung dürfte darin zu sehen sei, dass – soweit von hier aus ersichtlich – bisher keine grundlegende Entscheidung zu diesem Problemkreis ergangen ist und es hinsichtlich der Frage, wann Kostenrechnungen zu erstellen sind, keine einheitliche Handhabung der Finanzgerichte gibt.

Im Streitfall wurde die Klage der Antragstellerin (A) mit Urteil vom Januar 2012 abgewiesen. Mittlerweile hat die A Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. [...]

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