Gewerbliche Tätigkeit einer Moderatorin von Verkaufssendungen

07.01.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 07. Januar 2015
Aktenzeichen: VIII R 5/12

Eine Fernsehmoderatorin, die Produkte nach den Vorgaben des Auftraggebers in Verkaufssendungen präsentiert, übt keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit aus.

Urteil vom 16. September 2014

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