17.10.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17. Oktober 2012
Aktenzeichen: X R 24/11
Auch wenn ein Steuerpflichtiger in eigener Person kein einziges Objekt veräußert, kann er allein durch die Zurechnung der Grundstücksverkäufe von Personengesellschaften oder Gemeinschaften einen gewerblichen Grundstückshandel betreiben.
Urteil vom 22. August 2012
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