Gewerblicher Grundstückshandel bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze

03.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 6. Mai 2009

Aktenzeichen: IV R 77/06

 

  1. Bei Nichtüberschreiten der Drei-Objekt-Grenze wird in Fällen der Grundstücksbebauung der Bereich der privaten Vermögensverwaltung nur überschritten, wenn der (unbedingte) Entschluss zur Grundstücksveräußerung spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses der auf die Bebauung gerichteten Verträge gefasst worden ist.

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