05.09.2012 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 5. September 2012
Aktenzeichen: IV R 39/09
Die ursprünglichen Anschaffungskosten eines nicht wesentlich beteiligten Gesellschafters für den Erwerb der Gesellschaftsanteile einer GmbH mindern, nachdem die GmbH formwechselnd in eine Personengesellschaft umgewandelt worden ist, nicht den Gewinn aus einer späteren Veräußerung des Mitunternehmeranteils.
Urteil vom 12. Juli 2012
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