Grenzen der Speicherung digitalisierter Steuerdaten aufgrund einer Außenprüfung - Anschlussprüfung bei Freiberuflern

19.08.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 19. August 2015
Aktenzeichen: VIII R 52/12

  1. Im Rahmen einer Außenprüfung kann die Finanzverwaltung die Herausgabe digitalisierter Steuerdaten zur Speicherung und Auswertung auf mobilen Rechnern der Prüfer nur verlangen, wenn Datenzugriff und Auswertung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfinden.
  2. Eine Speicherung von Daten über den tatsächlichen Abschluss der [...]

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