Heileurythmie als außergewöhnliche Belastung

18.06.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 18. Juni 2014
Aktenzeichen: VI R 27/13

  1. Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung können als außergewöhnliche Belastungen i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen sein.
  2. Die Heileurythmie ist ein Heilmittel i.S. der §§ 2 und 32 SGB V.
  3. Die Zwangsläufigkeit entsprechender Aufwendungen im Krankheitsfall kann durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen werden.
  4. Ein vor Beginn der [...]

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