Hinterlegungsfrist für Tatbestand und Entscheidungsgründe

20.12.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. Dezember 2017
Aktenzeichen: I B 126/16

NV: Die von der Rechtsprechung bislang anerkannte 5-Monats-Frist zur schriftlichen Hinterlegung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe nach der Verkündung des Urteils ist nach wie vor angemessen.

Urteil vom 23. August 2017

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