Investitionszulage nach dem InvZulG 2005; Fortbestehen der KMU-Eigenschaft während des Verbleibenszeitraums

25.04.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 25. April 2018
Aktenzeichen: III R 14/16

Ein Anspruch auf eine erhöhte Investitionszulage für kleine und mittlere Unternehmen nach § 2 Abs. 7 Satz 1 InvZulG 2005 besteht nicht, wenn das Unternehmen nicht während des gesamten fünfjährigen Verbleibenszeitraums die Begriffsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der KMU-Empfehlung 2003 der Europäischen Kommission erfüllt (entgegen BMF-Schreiben vom 20. Januar 2006, BStBl I 2006, 119, Rz [...]

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