Kein Gestaltungsmissbrauch bei Wiederkauf von zuvor mit Verlust veräußerten Aktien

04.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 21. Oktober 2009

Aktenzeichen: IX R 60/07

 

Werden Wertpapiere, die innerhalb der Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG mit Verlust veräußert werden, am selben Tage in gleicher Art und Anzahl, aber zu unterschiedlichem Kurs wieder gekauft, so liegt hierin kein Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO.

 

AO § 42

EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

 

Urteil vom 25. August 2009

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