Keine Anlaufhemmung bei Antragsveranlagung

13.07.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Eine Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO kommt in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG i.d.F. des JStG 2008 nicht in Betracht. Dies gilt auch bei Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 55j Satz 2 EStG i.d.F. des JStG 2008 (Abgrenzung zur Senatsentscheidung vom 15. Januar 2009 VI R 23/08, BFH/NV 2009, 755).

Urteil vom 14. April 2011

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