Keine Ansparabschreibung für Software

01.09.2011  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn es sich um Standardsoftware handelt, die auf einem Datenträger gespeichert ist.

Urteil vom 18. Mai 2011

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