Keine Energiesteuerentlastung für die Herstellung von verlorenen Sandgussformen in einer Eisengießerei

18.12.2013  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 18. Dezember 2013
Aktenzeichen: VII R 24/12

  1. Erdgas, das in einer Eisengießerei in einem Kerntrocknungsofen mit dem Ziel eingesetzt wird, die für den Eisenguss benötigten und nach dem Guss zerstörten Sandgussformen zu trocknen, wird nicht für die Metallerzeugung und Metallbearbeitung i.S. des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EnergieStG verwendet, so dass eine Energiesteuerentlastung nicht in Betracht kommt.
  2. Bei den zur Herstellung von [...]

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