Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einem Pensionsfonds der betrieblichen Altersversorgung

11.01.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 11. Januar 2017
Aktenzeichen: X R 23/15

  1. Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine der betrieblichen Altersversorgung dienende Pensionskasse unterliegt jedenfalls dann dem regulären Einkommensteuertarif, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Es handelt sich nicht um ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte.

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