Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

26.07.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. Juli 2017
Aktenzeichen: III R 32/15

  1. Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt --auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung-- allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenthaltstitel [...]

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