Korrekturbefugnis gemäß § 129 AO bei nachträglichen Ermittlungen des Finanzamts

05.12.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 05. Dezember 2018
Aktenzeichen: VIII B 79/18

NV: Sachverhaltsermittlungen des Finanzamts, die erst nach Bekanntgabe eines Bescheids aufgrund einer später erhaltenen Kontrollmitteilung zu bestimmten Einkünften erfolgen, stehen der Korrekturbefugnis des Finanzamts aus § 129 AO nicht entgegen, wenn diese Einkünfte bei Erlass des Bescheids aufgrund einer Unachtsamkeit nicht in den Eingabewertbogen übernommen wurden.

Urteil vom 15.10.2018

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