Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn

20.02.2013  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. Februar 2013
Aktenzeichen: VI R 79/10

  1. Kosten eines Arbeitgebers aus Anlass einer Betriebsveranstaltung sind bei Überschreiten einer Freigrenze in vollem Umfang als Arbeitslohn zu werten. Die Freigrenze beträgt auch im Jahr 2007 noch 110 EUR.

  2. Eine Anpassung der Freigrenze an die Geldentwertung ist nicht Aufgabe der Gerichte.

  3. In die Ermittlung, ob die Freigrenze überschritten ist, sind die den [...]

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