Kostenerstattung für Einspruch gegen die Erstattung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

09.09.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 09. September 2015
Aktenzeichen: III R 31/14

  1. Kostenerstattung kann auch beansprucht werden, wenn sich der Einspruch nicht gegen eine Kindergeldfestsetzung richtet, sondern gegen den als Abrechnungsbescheid zu qualifizierenden Hinweis, dass wegen des Erstattungsanspruchs eines Sozialleistungsträgers kein Kindergeld an den Berechtigten gezahlt wird.
  2. Der Einspruch ist auch dann erfolgreich, wenn er von der Familienkasse nicht im [...]

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