Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Fahrzeuge der Krankenbeförderung

28.02.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 27. Februar 2019
Aktenzeichen: III R 10/18

Die Krankenbeförderung i.S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden.

Urteil vom 13.9.2018

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