12.04.2011 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 29. März 2011
Aktenzeichen: 5 K 2680/09
Im Streitfall hatte das Finanzamt (FA) am 23. Juli 2008 einen gegen die Klägerin gerichteten Einkommensteuerbescheid für 2007 mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen erlassen, weil trotz Aufforderung zuvor keine Einkommensteuererklärung abgegeben worden war. Am 29. Juli 2008 ging darauf hin beim FA die – nicht mit einer elektronischen Signatur versehene – elektronisch übermittelte Einkommensteuererklärung für 2007 der [...]
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