Rechtsbehelfsbelehrung auch ohne Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail ordnungsgemäß

05.12.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Finanzgericht Düsseldorf

Veröffentlicht: 5. Dezember 2012
Aktenzeichen: 10 K 766/12 E

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids nicht ordnungsgemäß ist, wenn sie keinen Hinweis auf die Möglichkeit der Einlegung des Einspruchs per E-Mail enthält. Bejaht man dies, verlängert sich die Einspruchsfrist von einem Monat auf ein Jahr.

Das Gericht hält die Rechtsbehelfsbelehrung jedoch auch in diesem Fall für [...]

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