31.07.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 31. Juli 2013
Aktenzeichen: II R 20/12
Die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen anfallen.
Urteil vom 19. Juni 2013
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