Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen für Pflichtbeiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen

27.06.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Veröffentlicht: 26. Juni 2019

Geschäftszeichen: IV C 5 - S 2301/19/10004 :001 2019/0171489

Gemäß § 50 Absatz 1 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) ist § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a EStG bei der Besteuerung von Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger (§ 1 Absatz 4 EStG) nicht anwendbar. Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen können daher aufgrund der bisherigen Regelung nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden.

Der Gerichtshof der [...]

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