Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

16.11.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 16. November 2016
Aktenzeichen: X R 43/13

  1. Zahlungen auf offene Kirchensteuern des Erblassers durch den Erben sind bei diesem im Jahr der Zahlung als Sonderausgabe abziehbar.

Urteil vom 21. Juli 2016

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