Spendenabzug bei Vorlage einer Zuwendungsbestätigung mit nicht korrektem Ausstellungsdatum

06.06.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 04. Juni 2018
Aktenzeichen: X R 46/16

NV: Eine Zuwendungsbestätigung, die lediglich ein nicht korrektes Ausstellungsdatum enthält, kann gleichwohl Grundlage für einen Sonderausgabenabzug der Zuwendung beim Zuwendenden sein, sofern die Körperschaft zum tatsächlichen Zeitpunkt der Erstellung dem Grunde nach zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen befugt ist.

Urteil vom 12.12.2017

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