Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Entscheidung des FG über Aussetzung der Vollziehung

20.03.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 20. März 2019
Aktenzeichen: II B 76/18

NV: Gegen eine Entscheidung des FG über eine Aussetzung der Vollziehung ist die Beschwerde nur dann statthaft, wenn sie entweder in der Entscheidung selbst oder in einem späteren Beschluss vom FG zugelassen worden ist.

Urteil vom 21.2.2019

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