17.07.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17. Juli 2013
Aktenzeichen: V R 51/10
Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 7. März 2013 C-275/11, GfBk).
Urteil vom 11. April 2013
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