Steuerfreiheit von Trinkgeldern - Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an eine Kellner-Tätigkeit ausübende Saalassistenten - Steuerfreiheit von Kleidergeldzahlungen nach § 3 Nr. 31 EStG

23.09.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 23. September 2015
Aktenzeichen: VI R 37/14

  1. Freiwillige Zahlungen von Spielbankkunden an die Saalassistenten einer Spielbank für das Servieren von Speisen und Getränken können steuerfreie Trinkgelder i.S. des § 3 Nr. 51 EStG sein.
  2. Die Steuerfreiheit entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber als eine Art Treuhänder bei der Aufbewahrung und Verteilung der Gelder eingeschaltet ist.

Urteil vom 18. Juni 2015

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