Steuerpflicht von Erstattungszinsen

12.02.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 12. Februar 2014
Aktenzeichen: VIII R 36/10

  1. Erstattungszinsen nach § 233a AO sind steuerbare Einnahmen aus Kapitalvermögen.
  2. Die Regelung in § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 verstößt --auch im Hinblick auf ihre rückwirkende Geltung-- nicht gegen Verfassungsrecht.
  3. Erstattungszinsen sind keine außerordentlichen Einkünfte i.S. von § 34 EStG.

Urteil vom 12. November 2013

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