Steuersatz bei Lieferung von Pflanzen und Einpflanzen

03.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Übernimmt der Betreiber einer Baumschule auf Wunsch eines Teils seiner Kunden auch das Einpflanzen der dort gekauften Pflanzen, können die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung der Pflanzen und das (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einpflanzen umsatzsteuerrechtlich jeweils selbständige Leistungen sein (entgegen BMF in BStBl I 2004, 638, 646 f. Rz 35 Nr. 1 Abs. 1 und Rz 41).

UStG 1993/1999 § 12 Abs. 1, § 12 Abs. 2 [...]

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