Streitwertfestsetzung in Kindergeldsachen

08.08.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 8. August 2019
Aktenzeichen: III S 16/18

  1. NV: Der Streitwert für ein finanzgerichtliches Verfahren, in dem es um die Aufhebung eines Kindergeldbescheids "ab" einem bestimmten Monat geht, bestimmt sich --sofern die Aufhebung keine Auswirkungen auf künftige Kindergeldzahlungen hat-- grundsätzlich nach der Anzahl der Monate des streitigen Zeitraums, der im Regelfall bis zum Monat der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung reicht.
  2. NV: Ergibt [...]

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