Veranlagungszeitraumübergreifende Versteuerung erfordert Schätzung der im Veranlagungszeitraum noch nicht abgerechneten Strommengen

22.10.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 21. Oktober 2014
Aktenzeichen: VII R 4/14

  1. 1. Der Steuerentstehungstatbestand des § 8 Abs. 4a Satz 5 StromStG, nach dem die Steuer für die vom Steuerpflichtigen zu ermittelnde Differenzmenge erst bei Beendigung des Ablesezeitraums entsteht, ist nur dann erfüllt, wenn der Steuerpflichtige zur Aufteilung der im gesamten Ablesezeitraum entnommenen Strommenge auf die betroffenen Veranlagungszeiträume eine Schätzung vorgenommen und die voraussichtlich [...]

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