Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht: Finanzrechtsweg gegeben

04.07.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 4. Juli 2019
Aktenzeichen: X R 32/17

  1. Für Klagen, die sich gegen das Verspätungsgeld richten, ist der Finanzrechtsweg eröffnet.
  2. § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG verstößt nicht gegen die Unschuldsvermutung.
  3. Eine Doppelbestrafung liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn gegen einen Mitteilungspflichtigen ausschließlich ein Verspätungsgeld gemäß § 22a Abs. 5 EStG, nicht aber eine Geldbuße nach § 50f EStG erhoben wird.
  4. Die [...]

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