04.09.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 4. September 2013
Aktenzeichen: VIII R 24/09
Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet es nicht, entgegen dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG den Vorteil aus der Nutzung eines betrieblichen PKW für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eines selbständig Tätigen außer Ansatz zu lassen.
Urteil vom 19. Juni 2013
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