Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Kumulierung von Ansprüchen auf Familienleistungen bei nicht gestelltem Antrag auf Leistungsgewährung im Wohnmitgliedstaat

29.04.2015  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 29. April 2015
Aktenzeichen: III R 40/09

  1. Art. 76 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 ist nach dem EuGH-Urteil vom 6. November 2014 (C-4/13) dahin auszulegen, dass diese Vorschrift dem Beschäftigungsmitgliedstaat erlaubt, in seinen Rechtsvorschriften ein Ruhen des Anspruchs auf Familienleistungen vorzusehen, wenn im Wohnmitgliedstaat kein Antrag auf Gewährung von Familienleistungen gestellt worden ist.
  2. § 65 EStG in [...]

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