29.05.2013 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 29. Mai 2013
Aktenzeichen: I R 35/11
Die Verwendung des steuerlichen Einlagekontos ist ungeachtet unterjähriger Zugänge zum steuerlichen Einlagekonto auf den zum Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres festgestellten positiven Bestand des Kontos begrenzt.
Urteil vom 30. Januar 2013
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