Verwertung von Sicherungsgut durch Sicherungsgeber für Rechnung des Sicherungsnehmers (V R 27/07)

04.05.2010  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

  1. Der Sicherungsgeber führt mit der Übereignung beweglicher Gegenstände zu Sicherungszwecken unter Begründung eines Besitzmittlungsverhältnisses (§ 930 BGB) noch keine Lieferung an den Sicherungsnehmer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG, § 3 Abs. 1 UStG aus. Zur Lieferung wird der Übereignungsvorgang erst mit der Verwertung des Sicherungsguts, gleichgültig, ob der Sicherungsnehmer das Sicherungsgut dadurch verwertet, dass er es selbst veräußert, oder dadurch, [...]

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