Veröffentlicht: 12. Dezember 2018
Aktenzeichen: XI B 65/18
- NV: Die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, trägt der Unternehmer.
- NV: Die Rechtsprechung des BFH, wonach sich die Frage nach der Gewährung von Gutglaubensschutz gemäß § 6a Abs. 4 UStG erst dann stellt, wenn der Unternehmer seinen Nachweispflichten gemäß § 6a Abs. 3 UStG i.V.m. §§ 17a ff. UStDV ihrer Art nach nachgekommen ist, ist nicht auf die Lieferung von Fahrzeugen beschränkt.
Urteil vom 12.10.2018