16.03.2016 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 16. März 2016
Aktenzeichen: V R 8/15
Der Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH kann im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, wenn der Leistungsbezug durch den Gesellschafter bei der GmbH zu einem Investitionsumsatz führen soll.
Urteil vom 11. November 2015
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