Währungsumrechnung - Steuerrecht

10.03.2011  — Dirk J. Lamprecht, Dr. Burkhardt Liebich.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten die Regelungen des § 256a HGB n.F. unverändert auch im Steuerrecht. Somit ist auch die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs anzuerkennen, wobei jedoch das Anschaffungskosten- / Herstellungskosten-Prinzip nicht durchbrochen werden darf, § 6 Abs.

↯ Hinweis – aktueller Artikel verfügbar

Die Inhalte dieses Fachartikels entsprechen nicht mehr der neuesten Rechtslage. Eine aktuelle Version dieses Artikels finden Sie hier:


Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG gelten die Regelungen des § 256a HGB n.F. unverändert auch im Steuerrecht. Somit ist auch die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs anzuerkennen, wobei jedoch das Anschaffungskosten- / Herstellungskosten-Prinzip nicht durchbrochen werden darf, § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

nach oben