Wann bin ich zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn ich eine Ware im abgelaufenen Geschäftsjahr geliefert bekomme, mir die Rechnung aber erst im neuen Jahr vorliegt?

06.06.2013  — Von Dirk J. Lamprecht. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Voraussetzung ist, dass der Unternehmer Ausgangsleistungen erbringt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Vorsteuerabzug ist zulässig, sofern steuerpflichtige Umsätze erbracht werden, oder aber steuerfreie Umsätze i.S.d. § 4 Nr. 1-7 UStG; hierzu zählen insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen.

Die Leistung muss für das Unternehmen bezogen worden sein. Nicht als für das Unternehmen ausgeführt gilt die Lieferung, die Einfuhr oder der [...]

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