Wann und wie ist eine Wertaufholung vorzunehmen?

04.07.2017  — Von Oliver Glück. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Es geht bei der Wertaufholung lediglich um das "Zurückdrehen" außerplanmäßiger Abschreibungen, nicht um die Korrektur überhöhter planmäßiger Abschreibungen, z. B. aufgrund einer zu kurz geschätzten Nutzungsdauer.

Beispiel

Zum 1. Januar 01 wird eine technische Anlage für netto 1.000.000 € angeschafft; die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre, die Abschreibung erfolgt linear mit jährlich 100.000 €.

Am 31. [...]

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