25.01.2011 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 17. Januar 2011
Aktenzeichen: 5 K 3626/03 E
Die Kläger hatten im Streitjahr aufgrund von Einkommensteuererstattungen sog. Erstattungszinsen (§ 233a AO) vom Finanzamt erhalten. Allerdings mussten sie gleichzeitig wegen Steuerforderungen für andere Jahre sog. Nachzahlungszinsen zahlen. Die Kläger waren der Meinung, dass entweder die Erstattungszinsen steuerfrei oder aber die Nachzahlungszinsen steuerlich absetzbar seien.
Diese Auffassung teilt der 5. [...]
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