Zu den Voraussetzungen der Berichtigung beim unrichtigen Steuerausweis

01.08.2018  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 01. August 2018
Aktenzeichen: XI R 28/16

Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat.

Urteil vom 16.5.2018

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