Zuflusszeitpunkt bei Arbeitslohn in Form von sonstigen Bezügen - Lohnsteuerhaftung

22.11.2017  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 22. November 2017
Aktenzeichen: VI R 58/15

  1. Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des Versicherungsnehmers zu. Der Zufluss erfolgt erst, wenn der Arbeitgeber den Versicherungsbeitrag tatsächlich leistet.
  2. Der Arbeitnehmer bezieht nicht laufend [...]

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