Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

01.08.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 1. August 2019
Aktenzeichen: III B 59/18

NV: Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist widerlegt, wenn ein beauftragtes Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung von Postsendungen einen anderen Postdienstleister einschaltet und nicht feststeht, dass es hierdurch nicht zu Verzögerungen kommt.

Urteil vom 7.5.2019

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