Zur Abgrenzung von Eigengeschäft und Vermittlung beim Verkauf von Telefonkarten

26.10.2016  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 26. Oktober 2016
Aktenzeichen: V R 4/16

  1. Wer als Unternehmer auf eigene Rechnung Telefonkarten erwirbt und diese an seine Kunden veräußert, kann auch dann selbst eine Telekommunikationsleistung ausführen, wenn er nach seinen AGB lediglich als Vermittler auftreten will.

Urteil vom 10. August 2016

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