Zur Einreihung von hochdosierten Vitaminpräparaten

16.01.2019  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 16. Januar 2019
Aktenzeichen: VII R 9/17

NV: Für die Einreihung einer Ware als Arzneimittel ist es nicht erforderlich, dass auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel ein "Wirkmechanismus" beschrieben wird.

Urteil vom 18.9.2018

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