Zur Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG

24.10.2012  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: none

Veröffentlicht: 24. Oktober 2012
Aktenzeichen: V R 59/10

Für die Hinzurechnung nach § 31 Satz 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist ohne Bedeutung.

Urteil vom 13. September 2012

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